Wir beraten und unterstützen Sie hierbei bei der Entscheidung, wie Sie die Energieeffizienz Ihres Wohngebäudes sinnvoll verbessern können.
Unsere Leistungen im Rahmen des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP):
- Antragstellung über das BAFA-Portal;
- Auswertung Ihrer Unterlagen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Angaben zur Anlagentechnik, Verbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre);
- Erstellung eines 3D-Gebäudemodells, Rückfragenklärung, Gebäudehüllenanalyse;
- Bewertung folgender Bauteilgruppen: Außenwände, Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster, Glasdächer, Außentüren und Vorhangfassaden, Dachflächen sowie Decken und Wände gegen unbeheizte Räume, Bodenflächen;
- Beratung zu Fördermöglichkeiten;
- Fachplanung und Baubegleitung;
- Prüfung der Umsetzung;
- Kontrolle aller notwendigen Unterlagen zur Technischen Projektbeschreibung (TPB) inkl. hydraulischem Abgleich und GEG-Fachunternehmererklärung.
- Nach Durchführung der Maßnahmen erstellen wir den Technischen Projektnachweis (TPN).
Die Abschlussrechnung erfolgt auf Basis der geleisteten Stunden. Die bei Onlinebestellung getätigte Anzahlung wird dabei verrechnet.
Förderung für Energieberatung (BEG):
Die BEG fördert Energieberatung (z. B. iSFP) mit 50 % des förderfähigen Honorars (max. 650 € für 1–2 Wohneinheiten und 850 € ab 3 Wohneinheiten).
Förderbonus für iSFP-Maßnahmen:
Bei Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) gemäß BEG erhalten Sie einen Förderbonus von 5 %. Zudem steigt die Höchstgrenze für förderfähige Kosten von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit.
Ab dem 01.01.2025 gelten folgende neue Vorgaben:
- Verträge zur Energieberatung dürfen vor Antragstellung nur abgeschlossen werden, wenn sie unter aufschiebender Bedingung der Förderzusage geschlossen werden.
- Eine Leistungserbringung vor Bewilligung ist nicht mehr zulässig.
- Auflösende Bedingungen sind nicht mehr erlaubt.