Wir beraten und unterstützen Sie hierbei bei der Entscheidung, wie Sie die Energieeffizienz Ihres Wohngebäudes sinnvoll verbessern können.
Unsere Leistungen im Rahmen des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP):
Antragstellung über das BAFA-Portal;
Auswertung Ihrer Unterlagen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Angaben zur Anlagentechnik, Verbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre);
Erstellung eines 3D-Gebäudemodells, Rückfragenklärung, Gebäudehüllenanalyse;
Bewertung folgender Bauteilgruppen: Außenwände, Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster, Glasdächer, Außentüren und Vorhangfassaden, Dachflächen sowie Decken und Wände gegen unbeheizte Räume, Bodenflächen;
Beratung zu Fördermöglichkeiten;
Fachplanung und Baubegleitung;
Prüfung der Umsetzung;
Kontrolle aller notwendigen Unterlagen zur Technischen Projektbeschreibung (TPB) inkl. hydraulischem Abgleich und GEG-Fachunternehmererklärung.
Nach Durchführung der Maßnahmen erstellen wir den Technischen Projektnachweis (TPN).
Die Abschlussrechnung erfolgt auf Basis der geleisteten Stunden. Die bei Onlinebestellung getätigte Anzahlung wird dabei verrechnet.
Förderung für Energieberatung (BEG): Die BEG fördert Energieberatung (z. B. iSFP) mit 50 % des förderfähigen Honorars (max. 650 € für 1–2 Wohneinheiten und 850 € ab 3 Wohneinheiten).
Förderbonus für iSFP-Maßnahmen: Bei Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) gemäß BEG erhalten Sie einen Förderbonus von 5 %. Zudem steigt die Höchstgrenze für förderfähige Kosten von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit.
Ab dem 01.01.2025 gelten folgende neue Vorgaben:
Verträge zur Energieberatung dürfen vor Antragstellung nur abgeschlossen werden, wenn sie unter aufschiebender Bedingung der Förderzusage geschlossen werden.
Eine Leistungserbringung vor Bewilligung ist nicht mehr zulässig.
Auflösende Bedingungen sind nicht mehr erlaubt.

