Wir prüfen oder erstellen Ihr Energieaudit/Sanierungskonzept basierend auf Ihren Angaben.
Fördergegenstände (BEG):
Energieeffiziente Anlagen, Prozessoptimierung, Mess-/Steuertechnik.
Abwärmenutzung (z. B. Wärmenetze, ORC-Technologie).
Prozesswärme/-kälte aus erneuerbaren Energien, Speicheroptimierung.
Vermeidung von Energieverlusten (z. B. Dämmung, hydraulische Optimierung).
Beratung und Umsetzungsbegleitung durch Energieberater.
Hinweis: Gebäudetechnik für Raumluftkonditionierung (nach GEG) ist nicht förderfähig.
Förderung: Zuschüsse über BAFA (www.bafa.de).
Ab dem 01.01.2025 gelten folgende neue Vorgaben:
Verträge zur Energieberatung dürfen vor Antragstellung nur abgeschlossen werden, wenn sie unter aufschiebender Bedingung der Förderzusage geschlossen werden.
Eine Leistungserbringung vor Bewilligung ist nicht mehr zulässig.
Auflösende Bedingungen sind nicht mehr erlaubt.

