Sie erhalten einen bedarfsorientierten Energieausweis gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit DIBt-Registriernummer per E-Mail (PDF) oder Post.
Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse von Bausubstanz und Anlagentechnik, unabhängig vom Nutzerverhalten. Die Farbverlaufsskala zeigt Endenergiebedarf (jährliche Energiemenge für Heizung, Lüftung, Warmwasser; bei Nichtwohngebäuden auch Beleuchtung/Kühlung) und Primärenergiebedarf (Gesamtenergie inkl. Vorkette der Energieträger). Ein niedriger Primärenergiebedarf zeigt hohe Umweltfreundlichkeit, besonders bei der Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. Solar, Geothermie, Biomasse oder Wärmepumpen).
Wann benötigen Sie einen Energiebedarfsausweis?
- bei Verkauf einer Immobilie
- bei Vermietung, Verpachtung oder Leasing
- bei Neubauten
- bei umfassender Sanierung
- Aushangpflicht bei öffentlichen Gebäuden.
Ein Energieausweis ist in der Regel 10 Jahre lang gültig. Bei wesentlichen baulichen Veränderungen (z. B. umfassende Sanierungen) verliert der alte Ausweis seine Gültigkeit.
Sie stellen uns Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Angaben zur Anlagentechnik bereit. Wir erstellen ein 3D-Modell Ihres Gebäudes, klären Rückfragen und führen notwendige Berechnungen durch. Sollten Sie über keine Bauunterlagen verfügen und eine Gebäudeaufnahme vor Ort notwendig sein, werden die Anfahrtskosten und Stundensätze nach vorheriger Zustimmung gesondert in Rechnung gestellt.
Hinweis: Die dena empfiehlt den Bedarfsausweis generell für Wohngebäude, da er eine nutzerunabhängige Bewertung auf Basis technischer Analysen ermöglicht. Bei der Erstellung eines Bedarfsausweises können zudem Modernisierungsempfehlungen ermittelt werden.

