Wärmebrücken sind ein entscheidender Faktor bei der energetischen Sanierung der Gebäudehülle. Dies liegt nicht nur am erheblichen Einfluss auf den Wärmeverlust, sondern auch an den möglichen Schäden durch Schimmelbildung.
Wir erstellen Gleichwertigkeitsnachweise nach DIN 4108, Beiblatt 2.
- Bildlicher oder rechnerischer Nachweis, der auf Bauplänen basiert.
- Vergleich mit Katalogdetails (monolithische Bauweise, Außendämmung, zweischalige Bauweise, Holzbauweise).
- Details, die nicht den Angaben im Wärmebrückenkatalog der DIN 4108 Beiblatt 2 entsprechen, berechnen wir separat als Wärmebrücken im 2D-/3D-Verfahren. Dies stellen wir nach vorheriger Zustimmung gesondert in Rechnung.
Vorteile: Geringer Wärmebrückenzuschlag, Förderfähigkeit (z. B. KfW/BAFA).
Ab dem 01.01.2025 gelten folgende neue Vorgaben:
- Verträge zur Energieberatung dürfen vor Antragstellung nur abgeschlossen werden, wenn sie unter aufschiebender Bedingung der Förderzusage geschlossen werden.
- Eine Leistungserbringung vor Bewilligung ist nicht mehr zulässig.
- Auflösende Bedingungen sind nicht mehr erlaubt.
Gleichwertigkeitsnachweis DIN 4108 Beiblatt 2 Kat. A/B
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